Ablauf und Kosten
Erstgespräch und Probatorik
Nach einer ersten Kontaktaufnahme bemühe ich mich, Ihnen zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch anzubieten. Im Rahmen dieses Erstgespräches kann ich mir, neben einem gegenseitigen Kennenlernen, ein erstes Bild Ihrer aktuellen Problematik und Ihres Anliegens machen. Erscheint eine Psychotherapie indiziert, folgt die sog. "Probatorik" mit bis zu 4 probatorischen Sitzungen, in denen Sie in Ruhe erörtern können, ob für Sie eine Therapie in meiner Praxis überhaupt in Frage kommt. Für mich dient diese Phase zur Vorbereitung der Therapie (Sammeln anamnestischer und diagnostischer Daten). In diesem Zeitraum bitte ich Sie, Ihre Ärztin (i.d.R. Hausärztin, Neurologin oder Psychiaterin) aufzusuchen, um körperliche Faktoren als Kontraindikation für die geplanten Therapie auszuschließen (Konsiliarbericht) bzw. um den Bedarf einer ärztlichen Mitbehandlung zu klären.
Je nach Versicherung bzw. Abrechnungsmodalität bedürfen weitere Therapiesitzungen einer Antragstellung mit Bericht an einen unabhängigen Gutachter. Bei Selbstzahler*innen entfallen jegliche Antragsformalitäten.
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, im Einzelsetting zu je 50 Minuten. Die Häufigkeit und Dauer der Behandlung richten sich nach Ihrem Anliegen. Weitere wichtige Informationen erhalten Sie im Rahmen des Erstgespräches.
Kosten bzw. Abrechnungsmodalitäten
Kostenerstattung nach § 13 SGB V für gesetzlich Versicherte
Die Praxis für Interkulturelle Psychotherapie ist eine Privatpraxis, weswegen Sitzungen nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherern abgerechnet werden können. Können Sie jedoch ein "Systemversagen" im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 SGB V nachweisen, ist eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis auch für gesetzlich Versicherte möglich. Wichtige Informationen dazu erhalten Sie über folgenden Link und in einem Erstgespräch.
Psychotherapie für Privat- und Beihilfeversicherte
Private Krankenkassen und Beihilfen (z.B. Beamtenbeihilfe) übernehmen in der Regel bei Vorliegen einer Diagnose einer psychischen Störung nach ICD-11 die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie einer Verhaltenstherapie in meiner Praxis. Der vorgegebene Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) wird mit € 100.55 pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet.
Psychotherapie für Selbstzahler*innen
Falls Sie es wünschen, können Sie für ein Höchstmaß an Diskretion die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. Ihre Krankenkasse erhält dann keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut*innenen (GOP).
Psychotherapie für Bahn-BKK-Versicherte
Wenn Sie bei der Bahn BKK versichert sind, können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und Sie können sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Für die Abrechnung mit der Bahn BKK benötigen wir lediglich eine Überweisung und einen ausgefüllten und unterschriebenen Konsiliarbericht einer Ärztin oder eines Arztes Ihres Vertrauens.